Inntaler Hof Neuburg Bayern Deutschland
Inntaler Hof Neuburg Bayern Deutschland
Bildquelle: Inntaler Hof Neuburg Bayern Deutschland
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- Mutter-Kind Kur
Die Klinik Inntaler Hof liegt im Erholungsgebiet Unteres Inntal am Ortsrand der kleinen niederbayerische Gemeinde Neuburg a. Inn. zwischen der berühmten Dreiflüssestadt Passau und den heilsamen Thermalquellen von Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach auch „Niederbayerisches Bäderdreiecks” genannt.
Idyllisch am Innhochufer bietet die Klinik, auf einem großzügigen Areal gelegen, beste Fernsicht auf Oberösterreich.
Zur Einrichtung
Aufgenommen werden Mütter/Väter mit bis zu 4 Kindern: Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (außerhalb dieses Alters nach Absprache).
Zur Ausstattung gehören u.a. Therapie-/Bewegungsbad, Salzarium, Salzini, Sauna, Infrarotwärmekabine, Fitness-/Bewegungsraum, Hydrojet, Therapie-/Gymnastikräume, Lehrküche, Waschraum (Waschmaschinen/Trockner), Bücherei mit Spieleverleih, Bastelraum, Gruppen-/Ruheräume, Spielplätze. In ausgewählten öffentlichen Bereichen steht WLAN kostenlos zur Verfügung.
Die Unterbringung erfolgt in Zimmern, die teilweise über separaten Schlafbereich für Kinder verfügen. Der zusammenhängende Gebäudekomplex ist in drei Häuser unterteilt. Teilweise haben die Zimmer Balkon oder Terrasse und sind mit Teeküche inkl. Kühlschrank, Dusche/WC, Telefon, Radio, TV und Babyphone ausgestattet.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 08507 - 91 90
- info@klinik-inntaler-hof.de
- FAX
- 08507 - 919 100
- Website
- Inntaler Hof Neuburg Bayern Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Vornbacher Str. 1
- PLZ, Ort
- 94127 Deutschland - Bayern - Neuburg
Träger der Kureinrichtung
Klinik Inntaler Hof GmbH & Co. KG
Adresse
Vornbacherstr. 1
94127 Neuburg a. Inn
Internet
- info@klinik-inntaler-hof.de
- Website
- Klinik Inntaler Hof GmbH & Co. KG
Kostenträger
Die Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V und ist nach § 30 GewO als private Krankenanstalt anerkannt und somit im Sinne der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig.