Kurklinik Sellin Mecklenburg-Vorpommern Deutschland
Kurklinik Sellin Mecklenburg-Vorpommern Deutschland
Bildquelle: Kurklinik Sellin Mecklenburg-Vorpommern Deutschland
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- Mutter-Kind Kur
Die Mutter/Vater-Kind- Kurklinik Sellin, befindet sich in einzigartiger Lage im Süden der Gesundheitsinsel Rügen. In nur wenigen Minuten sind die Selliner Seebrücke und der feinsandige Strand erreichbar.
Die Heilmittel der Natur wie die klare, pollenarme und jodhaltige Ostseeluft, das Meerwasser und das milde Waldklima können hier in vollen Zügen genossen werden.
Zur Einrichtung
Aufgenommen werden in der Kurklinik Sellin Mütter/Väter mit bis zu 2 Kindern (darüber hinaus auf Anfrage): Kinder ab dem vollendeten 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (außerhalb dieses Alters nach Absprache).
Zur Ausstattung der Mutter/Vater-Kind-Kureinrichtung zählen u.a. Therapiebad, Sauna, Bücherverleih, Spielzimmer, Abenteuerspielplatz, Teenielounge, Gymnastik- und Entspannungs- sowie Gesprächsräume, Lehrküche, Salzarium, Salzini, Aufenthaltsräume mit Teeküche und TV auf den Etagen, Aufenthaltsbereiche im Foyer, Waschmaschinen und Trockner. In der Klinik steht WLAN kostenlos zur Verfügung.
Die Zimmer mit separatem Schlafbereich für Kinder haben Balkon oder Terrasse und sind mit Dusche/WC, Telefon mit Babyphone-Funktion und TV ausgestattet. Kinderbetten und Wickelmöglichkeiten sind vorhanden. Alle Zimmer sind für Allergiker geeignet.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 038303 - 900
- info@kurklinik-sellin.de
- FAX
- 038303 - 901 00
- Website
- Kurklinik Sellin Mecklenburg-Vorpommern Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Kurweg 1
- PLZ, Ort
- 18586 Sellin Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ostseebad Sellin
Träger der Kureinrichtung
Kurklinik Sellin GmbH & Co. KG
Adresse
Kurweg 1
18586 Sellin
Tel: 038303 - 900
Fax: 038303 - 901 00
Internet
- info@kurklinik-sellin.de
- Website
- Kurklinik Sellin GmbH & Co. KG
Kostenträger
Die Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V und ist nach § 30 GewO als private Krankenanstalt anerkannt und somit im Sinne der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig.