MEDIAN Klinik Berlin-Kladow Deutschland
MEDIAN Klinik Berlin-Kladow Deutschland
Bildquelle: MEDIAN Klinik Berlin-Kladow Deutschland - MEDIAN Kliniken GmbH & Co. KG
- Rehaklinik
Die MEDIAN Klinik Berlin-Kladow befindet sich direkt im Berliner Stadtgebiet.
Zur Einrichtung
Die MEDIAN Klinik Berlin-Kladow ist eine Fachklinik für Rehabilitation und behandelt Patienten mit den Indikationen Neurologie und Orthopädie.
Zur Ausstattung der Einrichung gehören u.a. mehrere Fernsehräume, ein Spielezimmer, eine schöne Cafeteria und die 2 Dachterrassen. Die Parkanlage des Hauses läd zum verweilen ein.
Alle Patienten wohnen in freundlich eingerichteten Einzelzimmern, die über ein Badezimmer mit Dusche und WC sowie Selbstwahltelefon verfügen. Durch die behindertengerechte Ausstattung der Rehaklinik ist der Aufenthalt auch für Rollstuhlfahrer bequem möglich.
Indikationen
- AHB nach Chemo- und /oder Strahlentherapie
- Amputation
- Bandscheibe
- Bewegungsapparat, Gelenke
- Hüfte
- Morbus Bechterew
- Multiple Sklerose
- Nachbehandlung nach Operationen und Unfällen
- Nervensystem
- Onkologie
- Osteoporose
- Parkinson
- Rückenmarkserkrankung/-verletzung
- Schädel-Hirn-Trauma
- Schlaganfall
- Tumorerkrankungen
- Wirbelsäule
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 030 - 365 030
- reservierungsservice.nord-ost@median-kliniken.de
- FAX
- 030 - 365 032 22
- Website
- MEDIAN Klinik Berlin-Kladow Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Kladower Damm 223
- PLZ, Ort
- 14089 Berlin Deutschland - Berlin - Berlin
Träger der Kureinrichtung
MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG
Adresse
Franklinstraße 28-29
10587 Berlin
Tel: 030 - 530 05 50
Fax: 030 - 530 055 144
Internet
Kostenträger
Die Kostenträger der Rehamaßnahmen sind u.a. die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gesetzliche und private Krankenversicherungen, die KBS (Knappschaft-Bahn-Seekasse) und verschiedene Unfallversicherungsträger. Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und damit beihilfefähig sowie eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.