Burgenlandklinik Bad Kösen Sachsen-Anhalt Deutschland
Burgenlandklinik Bad Kösen Sachsen-Anhalt Deutschland
Bild: Burgenlandklinik Bad Kösen Sachsen-Anhalt Deutschland
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- Rehaklinik
Die Stadt Bad Kösen liegt an der Saale im Süden von Sachsen-Anhalt im Länderdreieck Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Die Klinik selbst liegt im Zentrum von Bad Kösen.
Zur Einrichtung
Die Klinik ist von einem 4000 m² großen, parkähnlichen Garten umgeben. Zur Ausstattung gehören u.a. eine komfortable Lobby im Rezeptionsbereich, ein gemütlicher Wintergarten mit Kamin und Büchervitrine, 3 Fernsehräume, eine Bibliothek und eine finnische Sauna.
Eine Schwimmhalle ist in 8 Gehminuten zu erreichen und stehen den Patienten zur Verfügung.
Alle Zimmer verfügen über ein separate Dusche und WC, Notfallknopf und ein Durchwahltelefon (gegen Gebühr). Ein Großteil der Zimmer hat einen Balkon oder eine Terrasse. Bei Unterbringung mit einer Begleitperson (Kinder bis zu 10 Jahren) stehen auch einige Doppelzimmer bereit.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 034463 - 60 660
- burgenlandklinik@medinet-gmbh.de
- FAX
- 034463 - 60 662
- Website
- Burgenlandklinik - Bad Kösen Sachsen-Anhalt Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Käthe-Kruse-Str. 2
- PLZ, Ort
- 06628 Bad Kösen Deutschland - Sachsen-Anhalt - Bad Kösen
Träger der Kureinrichtung
SRH Medinet GmbH
Adresse
Käthe-Kruse-Straße 2
06628 Naumburg
Tel: 034463 - 606 61
Fax: 034463 - 606 62
Internet
- info-blk@medinet-gmbh.de
- Website
- SRH Medinet GmbH
Kostenträger
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutschen Rentenversicherungen Braunschweig-Hannover, Berlin-Brandenburg, Rheinland, Oldenburg-Bremen und Knappschaft-Bahn-See und DRV Bund. Heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können auch Polizeibeamte anderer Bundesländer behandelt werden. Sowie Privatpatienten/Selbstzahler können nach Prüfung der medizinischen Unterlagen durch die ärztliche Klinikleitung zur Behandlung aufgenommen werden. Privaten Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigte sowie Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine Kostenzusage erfolgt ist.