Kurpark-Klinik - Überlingen Baden-Württemberg Deutschland
Kurpark-Klinik - Überlingen Baden-Württemberg Deutschland
Bild: Kurpark-Klinik Überlingen Baden-Württemberg Deutschland
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- Rehaklinik
- Kurklinik
Die Kurpark-Klinik befindet sich in Hanglage am Kurpark und ist nur wenige Gehminuten vom See entfernt.
Auch die historische Altstadt und das Stadtzentrum von Überlingen sind in nur wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Zur Einrichtung
Die Kurpark-Klinik arbeitet mit einem aktuellen Konzept in einer Kombination aus klassischen Naturheilverfahren und modernster schulmedizinischen Erkenntnissen. Das motivierte Ärzteteam der Fachabteilung Innere Medizin verfügt über nunmehr 40 Jahre Erfahrung in der Präventions- und Rehabilitationsmedizin.
Zur Ausstattung gehören u.a. ein hauseigenes Hallenschwimmbad, ein Wellness-Bereich mit Sauna und Römischen Dampfbad, ein gemütlicher Speisesaal, eine Lehrküche und eine Sonnenwiese mit Liegen.
Die Unterbringung der Patienten und Gäste erfolgt in modernen Einzel-, Doppel- bzw. Komfortzimmern. Alle Zimmer verfügen über Dusche, WC, Telefon, Sat-TV, Balkon und WLAN.
Indikationen
- Adipositas
- Allergien
- Arthritis
- Arthrose
- Diabetes
- Ernährungsstörung / Essstörungen
- Erschöpfungszustände / Burn-Out
- Gicht
- Hauterkrankungen
- Herzerkrankungen
- Krebsnachsorge
- Kreislauferkrankungen
- Magen, Darm
- Nachbehandlung nach Operationen und Unfällen
- Neurodermitis
- Rheuma
- Stoffwechsel- und Verdauungstörung
- Tumorerkrankungen
- Wirbelsäule
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 07551 - 80 60
- info@kurpark-klinik.de
- FAX
- 07551 - 806 237
- Website
- Kurpark-Klinik - Überlingen Baden-württemberg Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Gällerstraße 10
- PLZ, Ort
- 88662 Überlingen Deutschland - Baden-Württemberg - Überlingen
Träger der Kureinrichtung
KPK Kurpark-Klinik GmbH & Co. KG
Adresse
Niederbühlweg 13
88662 Überlingen
Tel: 07551 - 80 60
Internet
- info@kurpark-klinik.de
- Website
- KPK Kurpark-Klinik GmbH & Co. KG
Kostenträger
Zu den Kostenträgern zählen z.B. die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Beihilfe und die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Selbstzahler sind herzlich willkommen.