Allergie vom Teller
Allergie vom Teller
11.03.2015
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Vegetarische und vegane Ernährung liegen im Trend. Rund 700.000 Deutsche setzen mehrmals pro Woche auf Tofu und Sojamilch. Aber nicht jeder verträgt die Alternative: Mediziner schätzen, dass in Deutschland fast eine halbe Million Menschen eine Sojaallergie entwickeln könnten. Treten bei der Ernährungsumstellung Probleme auf, können Betroffenen mit modernen Labortests klären lassen, ob tatsächlich die Pflanze aus Asien hinter den Beschwerden steckt.
Antikörper im Blut
Vielfältige Beschwerden weisen darauf hin, dass der Körper Soja nicht verträgt. Neben Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen können Hautreaktionen (Neurodermitis oder Nesselsucht) sowie Asthma-Anfälle auftreten, so Experten des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB). Diese Symptome entstehen, weil das Immunsystem übermäßig sensibel auf Inhaltsstoffe des Nahrungsmittels reagiert. Dabei bilden sich bestimmte Eiweißstoffe, so genannte IgE-Antikörper. Mittels Bluttests können Labormediziner nachweisen, ob diese Antikörper vorhanden sind und welche Stoffe die allergische Reaktion auslösen.
Kreuzallergene erkennen
Die allergieauslösenden Stoffe (Allergene) mancher Pollen und Lebensmittel ähneln sich so sehr, dass das Immunsystem von Allergikern sie nicht unterscheiden kann. Dann drohen Kreuzreaktionen. Wer auf Hülsenfrüchte wie Soja reagiert, kann laut DAAB daher auch beim Verspeisen von Erdnüssen, Bohnen oder Erbsen eine allergische Reaktion zeigen. Inzwischen kann man aber mit molekulardiagnostischen Tests neben dem Allergen auch genau bestimmen, welcher Eiweißbaustein die allergische Reaktion auslöst. Der Vorteil: Mediziner können Kreuzreaktionen vom eigentlichen Allergieauslöser unterscheiden und so ggf. eine spezifische Immuntherapie einleiten.
Weitere Informationen zur Allergiediagnostik enthält das IPF-Faltblatt "Allergie". Es kann kostenlos unter www.vorsorge-online.de heruntergeladen werden. Wer keinen Internetanschluss hat, kann das Faltblatt auch schriftlich bestellen beim IPF-Versandservice, Postfach 27 58, 63563 Gelnhausen. Dabei unbedingt den Titel des IPF-Faltblatts angeben, Namen und vollständige Adresse.