Ausbildung zum Physiotherapeuten ab 2019 teilweise bezahlt

Ausbildung zum Physiotherapeuten ab 2019 teilweise bezahlt

07.01.2019

Aktuelles: Ausbildung zum Physiotherapeuten ab 2019 teilweise bezahlt

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Die gute Nachricht: ab dem 01.01.2019 erhalten Physiotherapeut/inn/en während der Ausbildung eine Vergütung, die 925 EUR im 1. Jahr, 1.025 EUR im 2. Jahr und 1.122 EUR im 3. Jahr beträgt. Die schlechte Nachricht: diese tarifvertragliche Regelung, die von der Gewerkschaft ver.di durchgesetzt wurde, gilt nur für kommunale Krankenhäuser und landeseigene Universitätskliniken.

Eine Vergütung während der Ausbildung zum Physiotherapeuten erhält somit nur der geringere Teil der Azubis, weil der Großteil an privaten Schulen und Krankenhäusern lernt. Auch große Universitätskliniken, wie z. B. das Universitätsklinikum Leipzig, haben als Anstalten öffentlichen Rechts zum Teil eigene Tarifverträge abgeschlossen und fallen somit nicht in den Geltungsbereich des "Tarifvertrags für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen" in dem die neue Regelung für die landeseigenen Kliniken festgehalten wurde.

Den Beruf des Physiotherapeuten gibt es überhaupt erst, seitdem er 1994 bundeseinheitlich im Masseur- und Physiotherapeutengesetz geregelt wurde. Vorher wurde eher von Krankengymnasten gesprochen. Dieses Gesetz sieht eine dreijährige Ausbildung mit ca. 2.900 Stunden theoretischem Unterricht und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung vor, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung abgeschlossen wird. Die praktischen Übungen werden zum Teil in der Schule durchgeführt, es gibt jedoch fachpraktische Ausbildungsabschnitte, die grundsätzlich in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Fachkliniken stattfinden. Weil die Ausbildung überwiegend schulisch ist, gab es bisher auch keine Ausbildungsvergütung - im Gegenteil: an den privaten Physiotherapieschulen müssen Lehrgangsgebühren bezahlt werden. An den öffentlichen Berufsfachschulen ist die Ausbildung bisher kostenfrei, es können aber Prüfungsgebühren oder ähnliches erhoben werden.

2018 waren ca. 13.000 Schülerinnen und 8.000 Schüler der Physiotherapie an 259 staatlich zugelassenen Schulen in Deutschland angemeldet. In den letzten Jahren fingen ca. 8.000-9.000 Schüler und Schülerinnen pro Jahr neu an, während 5.500-7.500 Absolventen die Ausbildung erfolgreich abschließen konnten. Auf der anderen Seite brechen jedoch jedes Jahr 2.000-2.500 Schüler und Schülerinnen die Ausbildung zum Physiotherapeuten ohne Abschluss ab.

 

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Seit 2010 gibt es in Deutschland auch duale Studiengänge, in denen zugleich die staatliche Anerkennung zum Physiotherapeuten und ein Bachelor of Science Physiotherapie oder ein Bachelor of Arts Medizinalfachberufe erworben werden kann. Die tarifvertragliche Regelung zur Ausbildungsvergütung gilt jedoch nicht für Studenten im dualen Studium, selbst wenn sie ihren Ausbildungsvertrag mit einem kommunalen Krankenhaus oder einem landeseigenen Universitätsklinikum abgeschossen haben.

Dagegen gilt die neue Regelung aber auch für eine größere Anzahl weiterer Berufsausbildungen in Krankenhäusern, die bisher unbezahlt waren. Unter anderem sind dies die Ausbildungen zum Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden und Medizinisch-Technischem Assistenten (MTA). Für diese und alle angehenden Physiotherapeuten, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben, gilt die neue Regelung ab dem 01.01.2019 übrigens auch. Egal ob 1., 2. oder sogar 3. Jahr, ab Januar muss die Ausbildungsvergütung gezahlt werden, wenn die Ausbildung in einem kommunalen Krankenhaus oder einem landeseigenen Universitätsklinikum stattfindet.

Und wie geht es nach der Ausbildung weiter? Von den ca. 192.000 Physiotherapeuten in Deutschland (2016), waren nur ca. 30.000 in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen beschäftigt. Der Rest verteilt sich auf die ca. 38.000 bei den Krankenkassen registrierten physiotherapeutischen Praxen, teils als Selbstständige, teils als Angestellte.

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