Patientenverfügung leicht gemacht - Nur jeder Vierte besitzt ein solches Dokument
Patientenverfügung leicht gemacht - Nur jeder Vierte besitzt ein solches Dokument
11.02.2015
Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Patientenverfügung an. Foto: djd/DEVK
Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.
Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.
Je konkreter, desto besser
"Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden", betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. "Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende." Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. "Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser", so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.
Online erstellen und ändern
Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen - egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann", so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.
Über Fachbegriffe beraten lassen
Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. "Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen", erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an - auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.
Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. "Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung", ergänzt Tarja Radler.
Ärzte dürfen nicht gegen die Verfügung handeln
Eine Patientenverfügung gilt für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. So kann man bestimmen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland aber verboten. Die Patientenverfügung darf der nationalen Rechtsordnung nicht widersprechen. Es ist wichtig, dass sie rechtssicher ist, damit sich Betroffene darauf verlassen können. Die Patientenverfügung ist absolut verbindlich: Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln. Er würde sich dadurch strafbar machen. Im Vorfeld sollte man mindestens einer Vertrauensperson mitteilen, wo man das Dokument hinterlegt hat.