Pflege als Herausforderung
Pflege als Herausforderung
23.06.2015
Seriöse Vermittler von Betreuungskräften kümmern sich um die vertragliche Vereinbarung - Foto: djd/www.promedicaplus.de
Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger dürfte sich von derzeit knapp 2,5 Millionen bis zum Jahr 2050 verdoppeln - eine immer größer werdende gesellschaftliche Herausforderung. Unser Special beschäftigt sich mit vier Aspekten: Der Frage nach der Finanzierung einer Auszeit für pflegende Angehörige, dem Abschluss einer vorsorgenden privaten Pflegeversicherung, dem Versicherungsschutz für die Pflegebedürftigen selbst - und schließlich geht es um das heikle Thema der illegalen Beschäftigung professioneller Pflegekräfte.
Auszeit ohne größere Abschläge
Zwei Drittel der Pflegebedürftigen wohnen im häuslichen Umfeld, das bedeutet auch, dass sich immer mehr Deutsche neben der Arbeit um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen. Um eine Phase der Teilzeit oder sogar eine Auszeit ohne größere Abschläge finanzieren zu können, steht heute die Option des Zeitwertkontos zur Verfügung.
Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) etwa hat sich auf die Konzeption solcher Modelle spezialisiert. Ein Beispiel: Eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Gehalt von 1.800 Euro bespart ihr Wertkonto mit monatlich brutto 100 Euro. Als sie 48 ist, wird ein Elternteil zum Pflegefall.
Statt acht Stunden kann sie jetzt nur noch fünf Stunden täglich arbeiten, muss dafür aber auf 630 Euro pro Monat verzichten. DBZWK-Geschäftsführer Harald Röder: "Da sich auf dem Wertkonto mindestens 22.000 Euro plus Zinsen befinden, kann die Teilzeit über drei Jahre komplett ausfinanziert werden." Zudem bestehe die Möglichkeit einer weiteren Entnahme vor Rentenbeginn.
Abschluss privater Pflegeversicherung wird einfacher
Nur die wenigsten Bundesbürger haben für den Pflegefall privat vorgesorgt. Grund dafür sind auch Versicherungsprodukte, die oft als zu komplex empfunden werden. Die Deutsche Familienversicherung beispielsweise geht mit einer Tarifvariante der "DFV-DeutschlandPflege" nun einen neuen Weg.
Der Tarif macht den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung erheblich einfacher und transparenter", erklärt Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand des Frankfurter Versicherers. "Denn eine Analyse der oft schwer vorhersehbaren künftigen Pflegesituation und die komplexe Berechnung der individuellen Finanzierungslücke sind nicht notwendig."
Stattdessen könne man zwischen der Verdopplung oder der Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes wählen. Die im Pflegefall entstehende Finanzierungslücke werde in allen Pflegestufen verkleinert oder ganz geschlossen. "Und das sowohl bei der Unterbringung im Heim als auch bei der Pflege zu Hause", so Dr. Knoll.
Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Wichtig ist beispielsweise auch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Pflegeperson. In der privaten Unfallversicherung etwa sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige entsprechend den Pflegestufen II und III unter Umständen nicht mehr versicherbar.
Bei Demenzkranken, die oft einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet sind, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer, denn der Unfallschutz kann nach individueller Prüfung gegebenenfalls erhalten bleiben. Für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit: Bei einer Änderung der Wohnsituation ändert sich meist auch der Versicherungsbedarf.
Erfolgt die Pflege dagegen im Haushalt des Pflegebedürftigen, sollte die Privat-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden. Auf diese Weise bleiben auch vom Pflegepersonal erlittene Schäden gedeckt, falls der Pflegebedürftige dafür haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsbedarf in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ändert sich bei häuslicher Pflege nicht. Wenn die Pflegeperson alleinstehend ist, sollte geprüft werden, ob sie im Vertrag der Angehörigen mitversichert werden kann.
"Unsere Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise bietet ohne Zusatzbeitrag Versicherungsschutz für alleinstehende Elternteile, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben", erläutert Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG.
Häusliche Pflege: Illegale Beschäftigung kann schwere Folgen haben
Das Angebot an bezahlbaren Lösungen ist gerade in der häuslichen Pflege deutlich geringer als der Bedarf. Viele Betroffene nutzen daher zweifelhafte Dienste, oft aus Unwissenheit. Oder unter Zeitdruck, weil ein Betreuungsfall häufig plötzlich eintritt und die Angehörigen schnell eine Lösung finden müssen.
Die Folge: Der Schwarzmarkt ist ein großes Problem, Schätzungen zufolge arbeiten mehrere hunderttausend Betreuungskräfte illegal. Wer in seinem Haushalt Betreuungskräfte illegal beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Vielen ist das nicht bewusst. Sie erhalten über Freunde und Bekannte gut gemeinte Tipps oder wenden sich an Berater, die vermeintlich schnell und unkompliziert Hilfe leisten. Was einfach wirkt, kann zu einem bösen Erwachen führen.
Denn nicht erst seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert der Zoll gezielt, empfindliche Strafen drohen. "Der Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Meist wird die illegale Beschäftigung sogar als Straftat gewertet, etwa weil keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung geleistet werden", sagt Dr. Henning Laas, Justiziar von Promedica Plus, Marktführer für die legale Vermittlung von Betreuungskräften aus Osteuropa. "Nicht nur rechtlich ist dieses Beschäftigungsmodell riskant, es ist auch aus Versicherungsgründen keine Lösung."