MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim Rheinland-Pfalz Deutschland
MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim Rheinland-Pfalz Deutschland
Bild: MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim Rheinland-Pfalz Deutschland
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- Rehaklinik
- Kurklinik
Die MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim befindet sich zwischen Reben und Wald, direkt an den Salinen und dem angrenzenden Kurpark und bietet ideale Voraussetzungen für einen angenehmen und vor allem erfolgreichen medizinischen Rehabilitationsaufenthalt.
Zur Einrichtung
Die Kureinrichtung ist eine Fach- und Rehaklinik zur Diagnostik und Behandlung verschleißbedingter oder entzündlicher Erkrankungen des gesamten Bewegungsapparates.
Außerdem verfügt die Klinik über Kompetenzen in den Fachbereichen für Innere Medizin wie z. B. Behandlung von Erkrankungen der inneren Organe, des Herzens und der Gefäße sowie des Stoffwechsels.
In der Park-Klinik herrscht eine angenehme, behagliche und wohnliche Atmosphäre, die zusammen mit modernster Medizin, großer Erfahrung, Verantwortung und Menschlichkeit, einen guten Heilerfolg garantiert.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 06322 - 93 15 04
- park-klinik.badduerkheim@median-kliniken.de
- FAX
- 06322 - 931 510
- Website
- MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim Rheinland/Pfalz Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Salinenstraße 19
- PLZ, Ort
- 67098 Bad Dürkheim Deutschland - Rheinland-Pfalz - Bad Dürkheim
Träger der Kureinrichtung
MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG
Adresse
Franklinstraße 28-29
D-10587 Berlin
Tel.: 030 - 5300 550
Internet
- info@median-kliniken.de
- Website
- MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG
Kostenträger
Die Park-Klinik ist eine Vorsorge- und Rehabilitationsklinik mit Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Es werden stationäre Heilverfahren gemäß § 40 (2) SGB V und für Rentenversicherungsträger stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen (AHB) gemäß § 15 (2) SBG VI durchgeführt. Darüber hinaus können auch ambulante Badekuren bzw. physiotherapeutische Anwendungen nach § 125 SGB V abgerechnet werden. Kostenträger sind alle Krankenkassen, Landesversicherungsanstalten, BFA teilstationär, private Krankenversicherung (beihilfeberechtigt). Privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte benötigen vor Beginn der Behandlung eine Bestätigung der Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse.