7 Fragen, die Patienten in der Apotheke stellen sollten
7 Fragen, die Patienten in der Apotheke stellen sollten
28.05.2014
Copyright: © Landesapothekerkammer Hessen
Damit Arzneimittel richtig wirken können, müssen sie korrekt eingenommen werden. Dafür ist es nicht nur notwendig, die Dosierungen zu kennen, sondern auch die Störfaktoren. Ein Beratungsgespräch ist unerlässlich. Das gilt gleichermaßen für verschreibungspflichtige wie für apothekenpflichtige Medikamente. Patienten sollten sich also etwas Zeit nehmen und dem Apotheker viele Fragen stellen, rät Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.
Die Wichtigsten finden Sie hier:
1. Wann, wie oft und wie lange muss das Medikament genommen werden?
Der Apotheker gibt gerne Auskunft über den korrekten Einnahmezeitpunkt. Manche Medikamente sind fettlöslich und wirken am besten, wenn man sie zum Essen nimmt, andere sollen sich erst im Dünndarm auflösen. Daher sollte die Arzneimitteleinnahme unter anderem mit den Essenszeiten abgestimmt werden. Ebenso muss für einen kontinuierlichen Wirkstoffspiegel gesorgt werden. Weiterhin berät der Apotheker über die Häufigkeit der Einnahme und die Dauer. Antibiotika werden zum Beispiel meist so verschrieben, dass die Packung aufgebraucht werden muss. Selbst wenn man sich schon besser fühlt, darf die Therapie nicht vorher abgebrochen werden. Bei Präparaten gegen Durchfall hingegen sollte die Einnahme zwei bis drei Tage nicht übersteigen, dann ist ein Arztbesuch erforderlich.
2. Was sind die wichtigsten Nebenwirkungen?
Beipackzettel machen Patienten aufgrund der hohen Anzahl möglicher Nebenwirkungen häufig Angst. Besser ist es daher, man spricht schon in der Apotheke über dieses Thema. In vielen Fällen kann der Apotheker direkt Tipps geben, wie bestimmten Nebenwirkungen durch Einnahmetricks oder vorbeugende Maßnahmen entgegengewirkt werden kann. Einige Nebenwirkungen schwächen sich wieder ab, wenn sich der Körper an das Präparat gewöhnt hat. So sind zum Beispiel Patienten, die das erste Mal Antidepressiva einnehmen, in den ersten Wochen ziemlich müde. Diese Nebenwirkung ist kein Grund zur Sorge und vergeht.
3. Verträgt es sich mit bestimmten Nahrungsmitteln nicht?
Vitamine und Mineralien aus Nahrungsmitteln können eine Therapie unterstützen oder aber behindern. Daher sollte dringend abgeklärt werden, ob das neue Medikament wirklich mit Mineralwasser oder saurem Saft eingenommen werden kann oder ob bestimmte Lebensmittel den Therapieerfolg behindern. Bei Präparaten gegen Osteoporose oder manchen Blutverdünnern sollte zum Beispiel mit dem Apotheker über die richtige Ernährung gesprochen werden.
4. Muss ich für die Zeit der Einnahme auf Alkohol verzichten?
Alkohol kann die Wirkung von Arzneimitteln verändern. Eine Alkoholunverträglichkeit besteht zum Beispiel bei vielen Psychopharmaka, aber auch bei Mitteln gegen Parkinson und einigen Antibiotika.
5. Darf ich Auto fahren, wenn ich das Arzneimittel eingenommen habe?
Manche Medikamente machen sehr müde und sollten daher nicht eingenommen werden, wenn man aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Besondere Vorsicht gilt zum Beispiel bei Schlafmitteln. Sie wirken meist über die Nacht hinaus. Weitere kritische Arzneimittel sind zu Beginn der Therapie Blutdrucksenker, zahlreiche Patienten werden ebenso durch die Einnahme von Antihistaminika müde.
6. Verträgt es sich mit meinen anderen Arzneimitteln?
Patienten, die nur ein oder zwei Medikamente einnehmen, werden diese sicherlich leicht nennen können. Wenn es mehr als fünf sind, ist es sinnvoll immer einen Zettel mit den Medikamentennamen bei sich zu führen. Der Apotheker kann dann mögliche Wechselwirkungen identifizieren. Wichtig: Es sollten nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel notiert werden, sondern auch die apothekenpflichtigen, die der Patient selbst hinzukauft und regelmäßig einnimmt.
7. Darf es in der Schwangerschaft eingenommen werden?
Nicht jedes Medikament eignet sich in der Schwangerschaft. Selbst bei Schmerz- oder Erkältungspräparaten, die frei verkäuflich sind, ist Vorsicht geboten. Arzneimittel sind beratungsbedürftige Waren. Wenn Apotheker die Fragen nicht selbst stellen, sollten sich Patienten die Informationen aktiv einfordern und dabei immer auf ihre besonderen Lebensumstände hinweisen.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.
Notdienstapotheken können jederzeit unter www.apothekerkammer.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 01801 / 555 777 9317 erfragt werden.