Für den Ernstfall Bescheid wissen - Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

Für den Ernstfall Bescheid wissen - Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

16.08.2016

Ratgeber: Für den Ernstfall Bescheid wissen - Vorsorgevollmacht und Patientenver

Dem Aufsetzen einer Patientenverfügung sollte stets eine umfassende Beratung vorausgehen. Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Entscheidend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit - ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang drei Pflegestufen.

Organisatorische Fragen klären

Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahestehende Dritte handeln dürfen, brauchen sie eine Vorsorgevollmacht.

Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfehlen allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Umfassende Informationen zu diesem Thema und weiteren finanziellen Fragen im Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden" bereit. Die Broschüre ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Gründlich informieren und dann entscheiden

Eine ausführliche Beratung sollte stets auch dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen. Mit dem Schriftstück kann man regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Die meisten Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche Behandlungsmethoden nicht fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.

Deshalb hat das Bundesjustizministerium Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen Bestand haben. Details dazu finden sich ebenfalls in der Broschüre.

Qualifizierte Betreuer finden

Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht muss nicht automatisch einem Familienmitglied erteilt werden. Jeder hat das Recht, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesem die entsprechenden Vollmachten auszustellen. Dieses Verfahren empfiehlt sich etwa für Alleinstehende.

Adressen von qualifizierten Berufsbetreuern finden sich im Qualitätsregister des entsprechenden Bundesverbands unter www.bdb-qr.de. Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus der "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de.

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