Helfende Hände für daheim - Fünf Fragen zur 24-Stunden-Pflege

Helfende Hände für daheim - Fünf Fragen zur 24-Stunden-Pflege

04.07.2019

Ratgeber: Helfende Hände für daheim - Fünf Fragen zur 24-Stunden-Pflege

Bildquelle: Pflege zu Hause - Foto Michael B. Rehders

Viele ältere Menschen geraten mit zunehmendem Alter oft bei der Bewältigung des Lebensalltags an ihre Grenzen. Dennoch wünschen sich die meisten Betroffenen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Dabei kommen vor allem bei Angehörigen viele Fragen auf: Stellt eine Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen eine geeignete Lösung dar? Wie funktioniert dieses Modell? Mit welchen Kosten müssen Familien rechnen?

Markus Küffel, Diplom Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, erläutert die wichtigsten Fragen rund um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

1.    Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“?

Bei diesem Betreuungsmodel zieht eine in der Regel aus Osteuropa stammende Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt einen großen Teil der Haushaltsführung sowie Verrichtungen der Grund- und Körperpflege. Die Betreuungskraft bleibt im Durchschnitt 2 bis 3 Monate und wird anschließend von einer zweiten Kraft abgelöst. Vorteil dieses Modells: Den Pflegebedürftigen bietet sich eine individuelle Betreuung und die Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld fortzuführen.“

2.    Welche Aufgaben übernimmt die Betreuerin?

„Sämtliche grundpflegerische Tätigkeiten, wie die Unterstützung bei der Grund- und Körperpflege, dem Kochen, Hilfe bei der Mobilisation sowie dem Bekleiden, gehören zum typischen Aufgabengebiet einer Betreuungskraft aus Osteuropa. Darüber hinaus werden auch die anfallenden hauswirtschaftlichen Aufgaben, wie das Waschen von Wäsche und die Reinigung des Haushalts übernommen.

Im Gegensatz zu einer stationären Unterbringung gestaltet sich der Tagesablauf des Hilfsbedürftigen weitgehend nach seinen bisherigen Abläufen. Zudem bleibt mehr Zeit für ausgiebige Gespräche, Spaziergänge und gemeinsames Kochen. Dadurch werden die Älteren aktiver in den Alltag eingebunden und geistig sowie körperlich gefordert. Ausgeschlossen sind hingegen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie das Setzen von Injektionen oder das Versorgen von Wunden, die in der Regel ein ambulanter Pflegedienst übernimmt.“

3.    Wie gut spricht die Betreuerin Deutsch?

„Familienangehörige bestimmen selbst über die gewünschten Deutschkenntnisse. Im Rahmen einer ganzheitlichen Erfassung der Betreuungssituation legen Kundenberater gemeinsam mit den Hilfesuchenden den Mindeststandard für die notwendigen Sprachlevel fest. Diese bestimmen maßgeblich den monatlichen Preis der Pflege. Seriöse Vermittlungsagenturen lassen Kunden vorab mit der Betreuungskraft telefonieren, wodurch Familien einen objektiven Eindruck zu den Sprachkenntnissen erhalten und keine böse Überraschung erleben.“

4.    Wie lange arbeitet die Pflegekraft täglich?

„Entsprechend deutscher Richtlinien vereinbaren seriöse Vermittlungsagenturen mit den Dienstleistern eine verbindliche Arbeitszeit von etwa 48 Wochenstunden – dies entspricht 8 Stunden täglich. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aber auch unter Berücksichtigung von moralischen Grundsätzen ist eine deutliche Mehrarbeit unzulässig. Ebenfalls sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten verbindlich einzuhalten. Für einen freien Tag pro Woche und eine ausreichende Nachtruhe hat die Familie Sorge zu tragen.“

5.    Welche Kosten kommen auf Familien zu?

„Abhängig von Sprachkenntnissen und Erfahrungen der jeweiligen Betreuungskraft sowie der Betreuungssituation, müssen Familien mit einem monatlichen Preis zwischen 2.200 Euro und 2.700 Euro rechnen. Je nach bestehendem Pflegegrad stehen Betroffenen zwischen 316 Euro und 901 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Verbraucherschutzzentralen und Interessenverbände warnen vor Angeboten unter 2.000 Euro, denn auch bei der Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften gilt der deutsche Mindestlohn.“

Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info.

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