Zwischen Erbschaft und Vorsorge - Wie die private Altersvorsorge in der Familie bleibt
Zwischen Erbschaft und Vorsorge - Wie die private Altersvorsorge in der Familie bleibt
23.07.2015
Bildquelle: Sebastian Reccius, einer der beiden Gründer von Marktplatz-Pflegeimmobilie.de
Die Krise ist vorbei – die Vermögenswerte wachsen wieder. Auch für die private Altersvorsorge ist immer mehr Kapital vorhanden, das zeigen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales die wachsenden Zahlen der Vertragsabschlüsse bei entsprechenden Versicherungen. Alternativ zu Versicherungen sind Investitionen in Sachwerte wie Eigenheim, Mietobjekt oder Pflegeimmobilie beliebt. Doch wie verhält es sich mit dem Kapital am Ende des Lebens? Welche Aspekte müssen beachtet werden, wenn eine Kapitalanlage in Sachwerte oder Versicherung zu erben oder zu vererben ist?
Klare Regelungen bei der Versicherung
„Beitragsrückgewähr“ ist das Schlagwort bei der privaten Rentenversicherung, sollte ein Versicherter vor dem Renteneintritt versterben. Dabei gehen die Versicherungsleistungen an eine vorab vertraglich vereinbarte bezugsberechtigte Person. Ist keine Person vertraglich vereinbart, fallen die Versicherungsleistungen automatisch in den Nachlass der verstorbenen Person. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Hinterbliebenenrente abzuschließen. Diese wird automatisch im Todesfall des Versicherten ausgezahlt, auch wenn die Rentenphase noch nicht erreicht ist.
Obacht gilt bei der weiterhin beliebten Riester-Rente. Befindet sich der Versicherte noch in der Ansparphase, erhält der Bezugsberechtigte das Vorsorgekapital. Ist diese Person jedoch nicht der Ehepartner, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Der Ehepartner ist von der Zurückzahlung der staatlichen Förderung zudem nur entbunden, wenn das angesparte Vermögen in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird.
In der Auszahlungsphase verhält es sich ähnlich: Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhält die bezugsberechtigte Person den Betrag. Auch hier müssen die Beträge der staatlichen Förderung zurückgezahlt werden. Abzugsfrei erhalten Ehepartner die Rente nur, wenn der Beitrag in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird.
Grundsätzlich müssen Versicherte vor Vertragsabschluss darauf achten, ob sie ihre Versicherung vererben können. Bei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, müssen Versicherte beispielsweise eine zusätzliche Hinterbliebenenversicherung abschließen. Ansonsten ist die Rente nicht vererbbar.
Sachwerte vererben: testamentarische Regelungen wichtig
Die klassische private Altersvorsorge ist weiterhin die Immobilie. Ob Eigenheim, um die Mietkosten zu sparen, oder Mietobjekt für regelmäßige Einnahmen und Rendite: Laut Postbank-Studie enthalten zwei Drittel aller Erbschaften künftig Immobilien. Hier helfen klare testamentarische Regelungen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Immer häufiger finden auch Pflegeimmobilien den Weg ins Portfolio von Anlegern. Diese sind bereits zu Lebzeiten eine beliebte Alternative zu Mietobjekten.
Eine Investition in ein Pflegeheim unterliegt den gleichen Bedingungen wie ein Häuserkauf. Aufgrund des Grundbucheintrages nach Abschluss des Kaufvertrages kann der Anleger seine Pflegeimmobilie vererben, verschenken oder beleihen. „Erben müssen hier keine verdeckten Kosten für Instandhaltung oder Reparaturen befürchten – diese werden vom Betreiber gezahlt“, so Sebastian Reccius, einer der Geschäftsführer des Portals marktplatz-pflegeimmobilie.de. Mietausfälle sind durch die hohe Nachfrage nach Pflegeplätzen selten. Zudem wird auch das bevorzugte Belegungsrecht für sich und nahe Angehörige vererbt, sodass das Investment lange in der Familie bleibt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.marktplatz-pflegeimmobilie.de.