TÜV Rheinland: Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

TÜV Rheinland: Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

25.09.2014

Ratgeber: Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtig

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Auf Wechsel- und Nebenwirkungen bei der Einnahme achten / Bei chronischen Erkrankungen mit dem Betriebsarzt Medikamenteneinnahme und Tätigkeitsanforderungen abstimmen

Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über 20 Prozent ein. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt: Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen.

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Wirken sich die erforderlichen Arzneimittel auf die Arbeitsfähigkeit aus, sollten Arbeitnehmer den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.

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